Praxisbeispiel, E-Government, eAkte, innovativer Prozess, eJustice

Einführung der eAkte

Ab dem 01. Januar 2018 musste gewährleistet sein, dass Gerichtspost auch auf elektronischem Wege entgegengenommen werden kann. Um die Weiterverarbeitung der digital eingereichten Dokumente ohne Medienbrüche zu ermöglichen, hat das Ministerium für Justiz und für Europa Baden-Württemberg die Weichen für die Einführung der eAkte im Justizwesen gestellt und mit der Umsetzung begonnen. Bis 2020 soll das System für alle 13.000 Arbeitsplätze an 172 Standorten etabliert sein.