Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) hat 2017 die Weichen für eine moderne Verwaltung gestellt. Es handelt sich um das bis dato größte Projekt zur Modernisierung der Verwaltung. Doch trotz erkennbarer Erfolge bleiben der Digitalisierungsgrad der Verwaltungsleistungen und die Zufriedenheit mit der Verwaltung hinter den Erwartungen der Bevölkerung und der Wirtschaft zurück. Aus diesem Grund hat der Bundestag am Freitag, 23. Februar 2024, das Onlinezugangsgesetz novelliert.

Das OZG-Änderungsgesetz, oder auch das Onlinezugangsgesetz-Änderungsgesetz verfolgt das Ziel, die Digitalisierung der Verwaltung weiter voranzutreiben und Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen den Zugang zu Verwaltungsleistungen zu erleichtern.

Einige wichtige Punkte des Gesetzes möchten wir hier kurz vorstellen:

  1. Statt der bisherigen Umsetzungsfrist soll nun ein kontinuierliches Monitoring der Fortschritte der Digitalisierungsbemühungen erfolgen. Das OZG bleibt damit aber weiterhin vollumfänglich umzusetzen! In §1a wird betont, dass „Die vorgenannte Streichung insbesondere nicht als Argumentationsgrundlage für eine Entschleunigung des Verwaltungsdigitalisierungsprozesses herangezogen werden soll“.1
  2. Landeseigene Entwicklungen für das Bürgerkonto und das Postfach sollen durch die Bereitstellung zentraler Basisdienste durch den Bund ersetzt werden. Damit soll eine einheitliche digitale Infrastruktur geschaffen werden. „Dabei ist die Postfachfunktion untrennbar mit der sicheren Identifizierung und Authentifizierung verbunden. Nutzer wer-den auf diese Weise vor unberechtigten Zugriffen Dritter auf ihre Schriftwechsel geschützt und dürfen auf die Sicherheit des Kommunikationskanals vertrauen.“1
  3. Relevante Standards und Schnittstellen sollen zentral und digital veröffentlicht werden. „Standards können beispielsweise Qualitätsstandards, Betriebsstandards sowie Spezifikation und Dokumentation zu Schnittstellen von IT-Komponenten sein.“1
  4. Bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und der Verwaltungsdigitalisierung soll Barrierefreiheit und Datenschutz künftig noch stärker als bisher gesetzlich verankert und damit berücksichtigt werden. Die Angebote sollen für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich sein, unabhängig von ihren individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten, und dabei gleichzeitig höchste Standards im Datenschutz gewährleisten.
  5. Es soll eine vollständige elektronische Abwicklung (Ende-zu-Ende-Digitalisierung) wesentlicher Verwaltungsleistungen möglich sein, denn „aufgrund der hohen Digitalaffinität der unternehmerischen Verwaltungskunden […] ist die Aufrechterhaltung eines analogen Zugangskanals für Verwaltungsleistungen im unternehmerischen Kontext im Regelfall nicht zu rechtfertigen.“1
  6. Gemäß dem Konzept des europäischen Once-Only-Prinzips sollen bereits vorhandene Nachweise in der Verwaltung nicht erneut von Bürgerinnen, Bürgern oder Unternehmen angefordert werden, sondern zwischen öffentlichen Stellen ausgetauscht werden.

 

Unsere KOINNO-Kommentierung zum OZGÄndG

Das OZG-Änderungsgesetz ist ein wichtiger nächster Schritt hin zu einer modernen, digitalen Verwaltung, die den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger im 21. Jahrhundert gerecht wird. Doch dieser vermeintlich leichte Schritt, bedarf umfassender Investitionen und einer Anpassung zahlreicher Prozesse. Denn allein durch die Digitalisierung aller Verwaltungsleistungen werden Prozesse nicht immer effizienter.

Es bedarf hier einer genauen Bewertung, welche Prozesse geeignet sind bzw. angepasst werden müssen. Zudem braucht es klare Standards für die Umsetzung, um unnötige Zugangshürden bereits zu Beginn zu verhindern und Investitionen in ineffiziente digitale Anwendungen zu vermeiden. Insbesondere gilt es, unnötige individuelle Lösungen zu vermeiden.

Um dies in den Häusern realisieren zu können, braucht es u.a. auch eine frühzeitige Einbindung der Beschaffungs- und Vergabestellen. Denn die Komplexität steigt kontinuierlich und ist nur durch ein frühzeitiges gemeinsames Wirken der Bedarfsträger/Fachbereiche und Beschaffungs-/Vergabestellen realisierbar.

Wir empfehlen für derartige Leistungen eine umfassende Markterkundung zur Identifikation der Innovationen, offene und kommunikationsstarke Vergabeverfahren und „agile Ansätze“ in der Vertragsgestaltung bis hin zu anreizorientierten Verträgen.

 

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Quellen: 1Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 20/8093 und Drucksache 20/10417 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz – OZGÄndG)