Förderformen

Seit 2009 fördert die Europäische Kommission Projekte im Bereich der öffentlichen Beschaffung von Innovationen. Die Ausschreibungen wenden sich an öffentliche Institutionen und sollen einen Anreiz bieten, Beschaffungsprozesse auf innovative Produkte und Dienstleistungen auszurichten.

Die Vorkommerzielle Beschaffung (Pre-Commercial Procurement – PCP) soll immer dann eingesetzt werden, wenn es einer Lösung für ein technologisches Problem im öffentlichen Sektor bedarf, für das es keine gängige Lösung auf dem Markt gibt oder dessen Auftragsgegenstand noch nicht beschreibbar ist und daher erst gemeinsam mit den Anbietern entwickelt werden muss. Ein PCP soll öffentlichen Einrichtungen dabei helfen, aus verschiedenen Entwicklungsansätzen von unterschiedlichen Anbietern den geeigneten herauszufiltern; dafür werden Prototypen bei mehreren Lieferanten beauftragt, um die innovativste und passendste Lösung zu finden.

Durch die Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Auftraggebern mit ähnlichen Bedarfen und durch die hohe Förderung der EU soll einerseits das Risiko für die einzelne öffentliche Institution und der Anbieter (Unternehmen) minimiert werden und andererseits die Entwicklung und die Marktdurchdringung von Innovationen beschleunigt werden.

Der eigentliche Kauf der oder einer anderen innovativen Lösung (des Endprodukts) ist nicht Teil des PCP. Dieser erfolgt separat und kann ebenfalls, sofern es eine passende Ausschreibung gibt, durch die EU in einem sog. „Public Procurement of Innovative Solutions – PPI“ gefördert werden.

 

Die verschiedenen Förderformen werden thematisch zugeordnet in den Fach-Arbeitsprogrammen in Horizont Europa ausgeschrieben

  • In Netzwerkprojekten (Coordination and Support Action – CSA) bereiten öffentliche Beschafferinnen und Beschaffer eine gemeinsame EU-weite Ausschreibung vor. Sie evaluieren in internationalen Konsortien, welche Innovationen für ihre ähnlichen Bedarfe sinnvoll sein könnten. Ergänzend finden Marktrecherchen und -konsultationen statt, um den Stand der Technik für innovative Produkte oder Lösungen zu erkunden.

    Die EU-Förderung beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Vernetzungskosten, plus eine 25 % Pauschale.
     
  • Projekte der vorkommerziellen Auftragsvergabe (Pre-Commercial Procurement – PCP) dienen zur Entwicklung von Lösungen oder Produkten, die am Markt noch nicht verfügbar sind. Dabei schreibt das internationale Beschaffer-Konsortium ein dreistufiges Forschungsprojekt aus (Machbarkeitsstudie, Prototypenentwicklung und -test).  Mehrere Unternehmen können parallel ihre F&E-Leistungen bedarfsgerecht und nachfrageorientiert entwickeln. Nach kritischen Meilensteinen werden die verschiedenen Ansätze evaluiert und die Zahl der Anbieter verringert.

    Die EU- Förderung beträgt bis zu 100 % der Beschaffungskosten für die nachfrageorientierte Entwicklung innovativer Lösungen. Maximal 30 % der EU-Förderung kann für Koordinierungs- und Netzwerkarbeiten kalkuliert werden (Personal- und Sachkosten zuzüglich 25 % Overhead-Kosten).
     
  • Das dritte Förderinstrument ist der Einkauf von innovativen Produkten bzw. Lösungen (Public Procurement of Innovative Solutions – PPI).

    Die EU-Förderung beträgt maximal 50 % der Beschaffungskosten für die innovative Lösung bzw. das innovative Produkt. Maximal 50 % der EU-Förderung können für Koordinierungs- und Netzwerkarbeiten kalkuliert werden (Personal- und Sachkosten zzgl. 25 % Overhead-Kosten).
     

Die drei Instrumente können aufeinander folgend beantragt werden, sofern passende Ausschreibungen verfügbar sind. Dies ist jedoch nicht verpflichtend.

Es handelt sich um Verbundprojekte, in denen europäische Konsortien bestehend aus öffentlichen Beschaffern, gemeinsam an einer Lösung mit europäischem Mehrwert arbeiten.

Quelle: KOINNO